Die Gehälter in Heidenheim an der Brenz
Heidenheim an der Brenz ist eine Stadt im östlichen Baden-Württemberg und liegt an der Grenze zum Freistaat Bayern. Die in der Nähe von Aalen und Ulm gelegene Stadt ist verkehrsgünstig an die BAB A7 angebunden; durch das Stadtgebiet führt eine Bundesstraße. Heidenheim ist regional und überregional an das Netz der Deutschen Bahn angeschlossen, und zudem durch mehrere Buslinien mit einem zuverlässigen Personennahverkehr ausgestattet. Als Industriestandort mit Tradition bietet Heidenheim viele Arbeitsplätze in der produzierenden Industrie. Mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe sind zahlreich angesiedelt, wie auch Schulen und Berufsschulen, unter anderem für Hauswirtschaft. Die erforderlichen Einkaufsmöglichkeiten, ein angenehmes Freizeitangebot und eine funktionierende Gastronomie sind ebenfalls vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Techn. Assistent - Konstruktions- und Fertigungstechnik in Heidenheim an der Brenz beträgt 4.983,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.983,33 | € 4.983,33 | € 4.983,33 |
Netto | € 3.668,65 | € 3.668,65 | € 3.668,65 |
Bei dem Beruf technische/r Assistent/in für den Bereich Konstruktions- und Fertigungstechnik handelt es sich um einen Ausbildungsberuf. Das Besondere hieran ist, dass es sich lediglich um eine schulische Ausbildung handelt.
Der praktische Teil ist demnach nicht vorhanden. Die Grundausbildungsdauer beträgt in der Regel zwei Jahre. Wer jedoch sehr gute Leistungen erbringt, der hat die Möglichkeit, seine Prüfung bereits eher abzulegen. Ebenfalls gibt es Ausbildungen dieser Art, die mindestens 3 Jahre andauern. Hierbei handelt es sich um die Grundausbildung und das Erlangen zusätzlicher Qualifikationen. Die Aufgabengebiete eines/r technischen Assistenten/in sind sehr vielseitig. Vor allem geht es darum, den Ablauf so zu gestalten, .
Die Gehäter Techn. Assistent - Konstruktions- und Fertigungstechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden